15. Oktober 2026

E-Rechnungspflicht: Was gilt wann?

Ein Überblick über die Fristen der E-Rechnungspflicht in Deutschland – vom Empfang seit 2025 bis zum Versand ab 2027 und 2028.

Die E-Rechnung wird in Deutschland schrittweise Pflicht für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Hier ist der Überblick in einfachen Worten.

Hinweis: Das ist eine vereinfachte Übersicht und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall sprich bitte mit deinem Steuerbüro.

Seit 1. Januar 2025: Empfang

Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus – wichtig ist, dass du die Rechnung lesen und revisionssicher aufbewahren kannst.

Bis Ende 2026: Übergang für alle

Beim Versand dürfen noch Papierrechnungen und andere elektronische Formate wie normale PDFs genutzt werden.

Ab 2027: Größere Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen verschicken. Kleinere Unternehmen dürfen noch bis Ende 2027 andere Formate nutzen.

Ab 2028: Alle

Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht für alle inländischen B2B-Rechnungen.

Ausnahmen

Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise.

Was heißt das für dich?

Je früher du umstellst, desto entspannter wird es. Ich helfe dir dabei, E-Rechnungen sauber zu empfangen und zu versenden.

Kontakt

Lass uns über dein Projekt sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was du brauchst und was es kostet. Danach entscheidest du in Ruhe.