Die E-Rechnung wird in Deutschland schrittweise Pflicht für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Hier ist der Überblick in einfachen Worten.
Hinweis: Das ist eine vereinfachte Übersicht und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall sprich bitte mit deinem Steuerbüro.
Seit 1. Januar 2025: Empfang
Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus – wichtig ist, dass du die Rechnung lesen und revisionssicher aufbewahren kannst.
Bis Ende 2026: Übergang für alle
Beim Versand dürfen noch Papierrechnungen und andere elektronische Formate wie normale PDFs genutzt werden.
Ab 2027: Größere Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen verschicken. Kleinere Unternehmen dürfen noch bis Ende 2027 andere Formate nutzen.
Ab 2028: Alle
Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht für alle inländischen B2B-Rechnungen.
Ausnahmen
Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise.
Was heißt das für dich?
Je früher du umstellst, desto entspannter wird es. Ich helfe dir dabei, E-Rechnungen sauber zu empfangen und zu versenden.